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Ausbildung

zum Notfallsanitäter

Struktur

Im Rahmen der Ausbildung zum / zur Notfallsanitäter-/in werden folgende Bereiche im Rahmen der Ausbildung durchlaufen.

Theorie

Im Rahmen der Ausbildung erlernen die Auszubildenden während des laufenden Dienstbetriebs theoretisches Wissen.

Rettungswache

Im Rahmen der Ausbildung werden die Auszubildenden von Praxisanleitern während Einsätzen begleitet und angelernt.

Krankenhaus

Um die Ausbildung vollständig abzuschließen, absolvieren die Auszubildenden verschiedene Praktika im Krankenhaus.

Die Ausbildung zum / zur Notfallsanitäter/-in verläuft im Praxisbetrieb. Das heißt, die Auszubildenden bekommen während ihrer Dienste Wissen von den zuständigen Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern vermittelt. Dabei orientieren diese sich an einen Ausbildungsleitfaden, der dem Rahmenlehrplan für die Ausbildung zum / zur Notfallsanitäter/-in entspricht.

Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, folgende Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:
1. Feststellen und Erfassen der Lage am Einsatzort und unverzügliche Einleitung notwendiger Maßnahmen zur Gefahrenabwehr,
2. Beurteilen des Gesundheitszustandes von erkrankten und verletzten Personen, insbesondere Erkennen einer vitalen Bedrohung, Entscheiden über die Notwendigkeit, eine Notärztin oder einen Notarzt oder weiteres Personal nachzufordern, sowie Umsetzen der erforderlichen Maßnahmen
3. Durchführen medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung von erkrankten und verletzten Personen und dabei Anwenden von in der Ausbildung erlernten und beherrschen, auch invasiven oder medikamentösen Maßnahmen, um einer Verschlechterung des Zustands vorzubeugen.
4. angemessenes Umgehen mit Menschen in Notfall- und Krisensituationen
5. Herstellen und Sichern der Transportfähigkeit der Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz,
6. Auswählen des geeigneten Transportzielortes sowie Überwachen des medizinischen Zustandes der Patientinnen und Patienten und seiner Entwicklung während des Transports
7. sachgerechtes Übergeben der Patientinnen und Patienten in die ärztliche Weiterbehandlung einschließlich Beschreiben und Dokumentieren ihres medizinischen Zustandes und seiner Entwicklung
8. Kommunizieren mit am Einsatz beteiligten oder zu beteiligenden Personen, Institutionen oder Behörden
9. Durchführen von qualitätssichernden und organisatorischen Maßnahmen im Rettungsdienst sowie Dokumentieren der angewendeten notfallmedizinischen und einsatztaktischen Maßnahmen
10. Sicherstellen der Einsatz- und Betriebsfähigkeit der Rettungsmittel einschließlich Beachten sowie Einhalten der Hygienevorschriften und rechtlichen Arbeits- und Unfallschutzvorschriften,

Die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung ausführen:
1. Assistieren bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung von Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz
2. eigenständiges Durchführen ärztlich veranlasster Maßnahmen bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz und
3. eigenständiges Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst oder entsprechend verantwortlichen Ärztinnen oder Ärzten bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden