Hausordnung des Ministeriums der Justiz
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Zutrittsbestimmungen und Identifikation
- Allgemeine Verhaltensregeln für Besucher
- Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen
- Brand- und Gefahrenschutz
- Nutzung der Einrichtung
- Konsequenzen bei Verstößen
- Schlussbestimmungen
- Gültigkeit und Bekanntgabe
1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für das gesamte Objekt des Ministeriums der Justiz sowie alle Personen, die das Objekt betreten. Sie gilt als verbindlich für Besucher, Mitarbeitende, Dienstleistende und Lieferanten. Das Gebäude umfasst alle Räumlichkeiten und Außenbereiche in den Postleitzahlbereichen 7248 und 7249.
2. Zutrittsbestimmungen und Identifikation
- Der Zutritt ist nur berechtigten Personen gestattet, die eine Einladung, ein offizielles Anliegen oder eine behördliche Verpflichtung nachweisen können.
- Jeder Besucher muss sich beim Betreten des Gebäudes mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder amtlicher Dienstausweis) ausweisen. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eintreten.
- Personen, die einem Hausverbot unterliegen, haben kein Zutrittsrecht und müssen das Gelände auf Anweisung unverzüglich verlassen.
3. Allgemeine Verhaltensregeln für Besucher
- Respekt und Höflichkeit: Es wird von allen Besuchern erwartet, dass sie sich respektvoll gegenüber dem Personal und anderen Besuchern verhalten. Diskriminierung, Belästigung oder aggressive Verhaltensweisen werden nicht toleriert.
- Handynutzung: Das Telefonieren und laute Gespräche sind auf ein Minimum zu beschränken. In bestimmten Bereichen kann das Verwenden von Handys untersagt sein.
- Rauchen und Alkoholkonsum: Es herrscht im gesamten Gebäude ein striktes Rauch- und Alkoholverbot. Verstöße werden streng geahndet.
- Ordnung und Sauberkeit: Besucher sind verpflichtet, das Gebäude sauber zu halten und Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Begleitende Kinder: Kinder müssen jederzeit beaufsichtigt werden. Der Aufenthalt in Bereichen ohne Begleitung eines Erwachsenen ist nicht gestattet.
4. Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen
- Eingangskontrollen: Alle Besucher müssen sich beim Zutritt des Ministeriums einer Körper- und Taschenkontrolle unterziehen. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschen, Rucksäcke und sonstige Gepäckstücke zu überprüfen.
- Videoüberwachung: Die Räumlichkeiten und öffentlichen Bereiche des Ministeriums werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die Aufnahmen können zur Durchsetzung der Hausordnung verwendet werden.
- Mitführen von Waffen: Das Mitführen von Waffen ist nur für Polizeibehörden sowie befugte Justizbeamten gestattet. Für andere Personen ist es strengstens untersagt.
5. Brand- und Gefahrenschutz
- Notruf- und Fluchtwege: Besucher müssen sich mit den Notausgängen und Fluchtwegen vertraut machen und im Brandfall die Anweisungen des Personals befolgen. Der Notruf ist unter 112 erreichbar.
- Rauchverbot: Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot, auch in Außenbereichen. Zuwiderhandlungen können mit sofortigem Hausverbot geahndet werden.
- Kein offenes Feuer: Der Umgang mit offenem Feuer und entzündbaren Materialien ist strengstens untersagt.
6. Nutzung der Einrichtung
- Nutzung von Räumen und Einrichtungen: Besucher dürfen nur jene Bereiche betreten, zu denen sie berechtigt sind. Das eigenmächtige Betreten von Büros und internen Bereichen ist untersagt.
- Fotografieren und Filmen: Foto- und Videoaufnahmen sind in den Räumlichkeiten des Ministeriums ohne Genehmigung nicht gestattet.
- Parkordnung: Besucherfahrzeuge sind auf den vorgesehenen Stellplätzen abzustellen. Das Parken auf Notzufahrten oder in Bereichen für Einsatzfahrzeuge ist untersagt.
7. Konsequenzen bei Verstößen
- Verwarnungen und Hausverbote: Bei Verstößen gegen die Hausordnung können das Sicherheitspersonal oder Mitarbeitende Verwarnungen aussprechen. Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße führen zu einem Hausverbot. Ein Verstoß gegen das Hausverbot wird zur Anzeige gebracht.
- Haftung: Bei Sachbeschädigung oder Verschmutzung der Einrichtungen haftet der Verursacher und muss für den entstandenen Schaden aufkommen.
8. Schlussbestimmungen
Diese Hausordnung tritt ab dem Tag ihrer Aushängung in Kraft. Sie ist für alle Personen bindend, die das Gebäude des Ministeriums betreten und unterzeichnen.
9. Gültigkeit und Bekanntgabe
Die Hausordnung kann jederzeit auf der Website des Ministeriums eingesehen werden. Sie gilt für unbestimmte Zeit und wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.